Rechtsprechung
BGH, 10.01.1969 - IV ZR 656/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch das überwiegende Verschulden eines der Ehegatten - Vorliegen einer geistigen Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 921
- MDR 1969, 465
- FamRZ 1969, 271
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1963 - IV ZR 198/62
Heimtrennungsklage. Zerrüttung durch nicht zuzurechnende Ehewidrigkeit des …
Auszug aus BGH, 10.01.1969 - IV ZR 656/68
In seiner Betrachtungsweise hat sich das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 163, 338), der der Bundesgerichtshof in BGHZ 39, 191, 196 ff [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] gefolgt ist, angeschlossen.Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHZ 39, 191, 197 [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] ausgesprochen.
- RG, 04.05.1940 - IV 594/39
1. Kann im Falle des § 55 EheG. der Scheidungsbeklagte der Scheidung …
Auszug aus BGH, 10.01.1969 - IV ZR 656/68
In seiner Betrachtungsweise hat sich das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 163, 338), der der Bundesgerichtshof in BGHZ 39, 191, 196 ff [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] gefolgt ist, angeschlossen. - RG, 12.11.1914 - IV 346/14
Ehescheidungsklage eines Geschäftsunfähigen
Auszug aus BGH, 10.01.1969 - IV ZR 656/68
Dies stellt jedoch die Zulässigkeit der Revision nicht in Frage, da der für den Kläger bestellte Vormund den Prozeß aufgenommen hat, ihm für die Durchführung der Revision die - vielleicht nicht einmal erforderliche (RGZ 86, 15) - Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erteilt worden ist und er dem Prozeßbevollmächtigten der Revisionsinstanz die Prozeßvollmacht erteilt hat.
- BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken …
Das zwar umfassende, vorrangig jedoch subjektive, weil auf die eheliche Gesinnung der Ehegatten abstellende Verständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft hatte unter dem früheren, auf die Zerrüttung der Ehe abhebenden Recht (§ 48 EheG) zu der Annahme geführt, daß ein geistig behinderter Ehegatte jedenfalls dann keine Scheidungsklage erheben könne, wenn ihm aufgrund seiner Behinderung jedes Bewußtsein für die Zerrüttung seiner Ehe abhanden gekommen sei (Senatsurteile BGHZ 39, 191, 197 und vom 10. Januar 1969 - IV ZR 656/68 - FamRZ 1969, 271, 272; vgl. auch RGZ 163, 338, 343). - BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88
Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten
Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage, als § 48 EheG auf die Zerrüttung der Ehe abstellte und die Rechtsprechung diese Vorschrift - wenn auch bereits damals unter Widerspruch von Teilen des Schrifttums - dahin auslegte, daß bei einem geistig behinderten Scheidungskläger zumindest noch ein Empfinden für die Zerrüttung vorhanden sein müsse, damit er die Scheidung erreichen könne (BGHZ 39, 191, 197; BGH Urteil vom 10. Januar 1969 - IV ZR 656/68 - FamRZ 1969, 271, 272), kommt es jedenfalls heute allein auf das Scheitern der Ehe an. - BGH, 17.12.1969 - IV ZR 1125/68
Berücksichtigung der objektiven Gründe einer Ehezerrüttung bei der Prüfung der …
Ist bei dem die Scheidung nach § 48 EheG erstrebenden Ehegatten die Verantwortlichkeit wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen, so können ihm nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in diesem Zustand begangene ehezerrüttende Handlungen im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG nicht zugerechnet werden (BGH FamRZ 1969, 271).